Bürger-Besuch am 18. Oktober 2016 bei der Stiftung Diakonie-Sozialwerk Lausitz

Frauenschutz ist ein freiwilliges Muss!

Der Schutz von Frauen vor Gewalt durch Männer in ihrem unmittelbaren Umfeld ist auch in Görlitz leider immer noch notwendig. Der Landkreis Görlitz hat die Unterstützung für diese Leistung erheblich gekürzt und damit den Fortbestand der freiwilligen Aufgabe des Frauenschutzes in Frage gestellt. Wir haben den Träger besucht, der seit über zwanzig Jahren den Schutz von Frauen vor Gewalt in der Stadt Görlitz gewährleistet, die Stiftung Sozialwerk-Diakonie Lausitz.

Bis zum Ende ihrer Kreisfreiheit unterstützte die Stadt Görlitz ein Frauenschutzhaus mit 24 Plätzen und deren psychosozialer Betreuung. Heute steht noch die Mindestanzahl von acht Plätzen zur Verfügung, die erforderlich ist, um auch eine Förderung des Freistaates Sachsen zu erhalten. Diese Reduzierung der Plätze wird durch die Stiftung nicht kritisiert, denn das 2002 in Deutschland erlassene Gewaltschutzgesetz hat nach und nach positive Wirkungen gezeigt. Es ermöglicht, gewalttätigen Männer die Kontaktaufnahme mit den bedrohten Frauen und ggf. das Betreten einer gemeinsamen Wohnung zu verbieten. In vielen Situationen können weitere Eskalationen dadurch vermieden werden.

In zahlreichen anderen Fällen ist die Durchsetzung des Gesetzes jedoch zu schwerfällig oder es scheitert daran, dass ausgesprochene Kontaktverbote nicht eingehalten werden. Daher sind Frauenschutzwohnungen wie sie von der Stiftung Sozialwerk-Diakonie Lausitz betrieben werden als spontaner Zufluchtsort außerordentlich wichtig.

Umso betroffener waren wir, als uns die Geschäftsführerin mitteilte, dass sich die Stiftung vor dem Hintergrund der beabsichtigten Kürzungen des Landkreises dazu entschließen musste, die Betreibung der Frauenschutzwohnungen zum Ende des Jahres einzustellen. Da die Wohnungen nicht ganzjährig belegt sind, will der Landkreis nur noch einen Anteil der tatsächlichen Inanspruchnahme finanzieren. Dabei wird nicht in Betracht gezogen, dass sowohl die Wohnungen als auch das betreuende Personal ganzjährig vorgehalten werden muss. Bereits in der Vergangenheit hat die Stiftung die Betreibung des Frauenhauses aus eigenen Mitteln querfinanziert. Durch die Mittelkürzungen des Landkreises werde das Defizit nun aber zu groß. Auch der bisherige Träger von Frauenschutzwohnungen in der Stadt Zittau sieht sich aus denselben Gründen gezwungen, sein Engagement zum Jahresende aufzugeben.

Ob der Landkreis mit seiner aktuellen Ausschreibung einen Träger findet, der bereit ist, die Aufgabe unter den vom Landkreis angebotenen Bedingungen ohne Abstriche zu übernehmen, bleibt abzuwarten. Skepsis ist angebracht. Zu vermuten ist vielmehr, dass der Landkreis eine Vereinbarung mit dem bestehenden Frauenschutzhaus in Bautzen anstrebt. Wirtschaftlich wäre ein solcher Weg nachvollziehbar, aber für zahlreiche Frauen würde die Hilfe räumlich wohl so weit wegrücken, dass sie trotz Notlage nicht mehr in Anspruch genommen wird. Das werden wir politisch hinterfragen.

Kommentar schreiben